Wer wir sind
GarageExpert entstand aus der Erkenntnis, dass die Elektromobilität spezialisierteres Fachwissen erfordert, als viele herkömmliche Werkstätten bieten können. Hochvoltsysteme, Batteriemanagement, Wärmepumpen, bidirektionales Laden — die Technologie moderner EVs ist faszinierend komplex.
Unser Team hat sich intensiv auf Elektro- und Hybridfahrzeuge spezialisiert. Wir haben in die notwendige Schutzausrüstung, Diagnosetechnik und Weiterbildung investiert, um diese Fahrzeuge auf dem gleichen hohen Niveau betreuen zu können wie konventionelle Fahrzeuge.
Wir betreuen alle gängigen EV- und Hybridmarken: Tesla, BMW i-Serie, Volkswagen ID-Familie, Hyundai IONIQ, Kia EV-Modelle, Renault Zoe, Polestar und viele mehr. Auch Plug-in-Hybride von Mercedes-Benz, Audi, Volvo und anderen Premiumherstellern sind bei uns in guten Händen. Wien ist eine der EV-freundlichsten Städte Europas — und wir sind die Werkstatt, die dieser Entwicklung gerecht wird.
Unsere Werte
Vertrauen
Wir bauen auf langfristige Kundenbeziehungen. Vertrauen entsteht durch Ehrlichkeit, Transparenz und die konsequente Einhaltung unserer Versprechen.
Qualität
Wir verwenden ausschließlich hochwertige Ersatzteile und arbeiten nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller. Qualität ist für uns kein Versprechen, sondern ein Standard.
Kompetenz
Unser Team wird regelmäßig geschult, um mit der rasanten Entwicklung der Fahrzeugtechnik Schritt zu halten — von klassischen Verbrennern bis zu modernen Elektrofahrzeugen.
Österreichische Sicherheitsstandards
Als österreichischer KFZ-Betrieb sind wir den hohen Sicherheitsstandards der österreichischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten werden so durchgeführt, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie sicher auf Österreichs Straßen unterwegs sind.
§57a KFG — Die österreichische Hauptuntersuchung
Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Entsprechung der deutschen HU. Sie prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. PKW müssen in der Regel alle drei Jahre (nach der ersten Begutachtung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre) zur Prüfung. Wir sind als §57a-Begutachtungsstelle zugelassen und führen diese Prüfung durch.